Blaulicht
Internationaler Aktionstag gegen Gewalt an Frauen
Sie sind Opfer von Partnerschaftsgewalt?
Opfer von Partnerschaftsgewalt - seien es Frauen oder Männer - brauchen Schutz. Seit Januar 2002 hat die Polizei die Möglichkeit, die gewalttätige Person für die Dauer von zehn Tagen aus der Wohnung zu verweisen. Das Opfer bleibt, die Täterin/ der Täter muss gehen! Nach einer Gewaltanwendung kann die Polizei die Täterin/ den Täter der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für zehn Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. Dem Opfer wird eine Dokumentation des...