Integrationswahl

Beiträge zum Thema Integrationswahl

Ratgeber
Foto: Frank Preuß

Für Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen: schriftliche Vollmacht notwendig!

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Duisburg bezüglich der Briefwahl für die anstehende Dreifach-Wahl am 25. Mai (Europawahl, Kommunalwahl, Integrationswahl) nochmals auf Folgendes hin: Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf. Die Vertretung dieser Personen...

  • Duisburg
  • 12.05.14
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.