Ratgeber
Miete: Instandhaltung- und Reparaturkosten beim dinglichen Wohnrecht
Der Inhaber eines dinglichen Wohn- oder Nießbrauchrechtes ist für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich. Reparaturen sind allerdings Sache des Eigentümers. Der Eigentümer muss die Kosten hierfür tragen. Die Inhaberin eines lebenslangen unentgeltlichen dinglichen Wohnrechts verlangt vom Eigentümer der Wohnung die Durchführung von Reparaturen. Sie bewohnt die Wohnung im Erdgeschoss. Der Alleineigentümer des Anwesens wohnt im 1. Obergeschoss. In der Erdgeschosswohnung befand sich eine...