Allgemeine Schule soll zum Regelförderort aller Kinder werden
Seit März 2009 ist die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Daher innerstaatliche Umsetzung der Konvention ist nunmehr endgültig zügig und entschlossen anzugehen. Der Bund ist dabei der Adressat. Bund, Länder und Kommunen sind dabei in unterschiedlicher Weise der Umsetzung verpflichtet. So fordert Art. 24 der Konvention - Bildung - sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen vom...