Ratgeber
Aufgeblasene Inkassokosten? Neinsagen ist erlaubt! "Offene Sprechstunden" in Dinslaken, Moers und Wesel
Eine zurückgewiesene Lastschrift, weil Gehalt oder Sozialleistung noch nicht auf dem Konto war. Ein Zahlendreher bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als die Zahlungsfrist schon verstrichen war. Wer nicht rechtzeitig zahlt riskiert, Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Die durch Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden“, raten die Verbraucherzentralen...