Politik
Das Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig!
Laut Ratsvorlage hat die Rechtsabteilung der Stadt Mülheim das Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ geprüft und als unzulässig bewertet, denn es würde sich gegen den Ratsbeschluss vom 7. Dezember richten und sei deshalb verfristet, weil in dem Fall die notwendigen ca. 6600 gültigen Unterschriften bis zum 7. März hätten eingereicht sein müssen. „Das Bürgerbegehren richtet sich zwar nicht ausdrücklich gegen diesen Ratsbeschluss, aber in der Wirkung schon“, so der Stadtdirektor in der...