Oer-Erkenschwick: Wer entscheidet für mich? - Infos zu Vorsorgevollmachten
Viele Menschen lehnen sich entspannt zurück und sagen sich, dass Ehepartner oder Töchter oder Söhne sich sicher gut im Vorsorgefall kümmern werden. Dass das so nicht funktioniert, erleben Angehörige dann oft erst im „Ernstfall“: Der behandelnde Arzt beruft sich auf die Schweigepflicht und gibt keine Auskunft; die Bank nimmt ohne entsprechende Vollmacht keine Aufträge der Angehörigen entgegen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der Betreuungsrichter schnell entscheiden muss und einen...