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Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich einige Dinge geändert. | Foto: LK

Es hat sich einiges geändert
Stadt Voerde informiert zu aktuellen Themen der Coronaschutzverordnung NRW

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. März ergeben sich neben den Regelungen für den Einzelhandel und zur Kontaktreduzierung auch Öffnungsmöglichkeiten für den Sportbereich, das Schulschwimmen und die Nutzung der Stadtbibliothek. In einer Video- und Telefonkonferenz mit Vereinsvertretern der Sportplätze nutzenden Vereine wurde vereinbart, dass der Trainingsbetrieb für Kinder- und Jugendmannschaften im Freien wiederaufgenommen...

  • Voerde (Niederrhein)
  • 15.03.21
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