Ratgeber
Stadt appeliert zum Jahreswechsel:
Verordnungen zum Infektionsschutz beachten
Die Stadt Schwerte appelliert noch einmal an ihre Einwohner*innen, sich über Weihnachten und zum Jahreswechsel an die Auflagen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu halten. Sie weist zudem auf das am 31. Dezember und 1. Januar geltende Ansammlungs- und Versammlungsverbot hin, das auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt. Die Stadt setzt auf die Einsicht der Menschen in Schwerte und auf ihre Solidarität. Hatte das Silvesterfeuerwerk immer viele Menschen ins...