Bürgermeister macht vom "Hausrecht" Gebrauch
Hilden: Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen bleibt
Für alle Besucher des Rathauses Hilden besteht - vorerst befristet bis 25. Mai 2022 - eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer anderen medizinischen Maske. Diese Pflicht gilt ebenso für alle städtischen Einrichtungen wie das Wilhelm-Fabry-Museum, die Stadtbücherei und den Zentralen Bauhof. Der Impf- oder Genesenenstatus wird beim Zutritt zum Gebäude nicht mehr abgefragt. „Wir gehen davon aus, dass in Zukunft viele sinnvolle Beschränkungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie...