LK-Gemeinschaft
Coronavirus
Anspruch gegen den Staat nach "Impfschaden"?
Bei bekannten Risiken, richtiger Aufklärung und Einwilligung gibt es bei gravierenden Schäden keinen Anspruch gegen Arzt oder Hersteller eines Impfserums. Trotzdem sind geimpfte Personen nach einem "Impfschaden" nicht schutzlos. Denn sie können einen Anspruch direkt gegen den Staat haben (§ 60 Infektionsschutzgesetz). Der Staat zahlt dann Heil- und Krankenbehandlungen und evtl. auch eine Rente. Das bezeichnet man auch als einen "Aufopferungsanspruch". Der Gedanke dahinter: Die Menschen impfen...