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Ratgeber

Neues Notarkostenrecht!

Am 05.07.2013 hat der Bundesrat dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zugestimmt. Damit tritt das Gesetz zum 1. August 2013 in Kraft. Neben verschiedenen Gebührensenkungen, z. B. bei Notaranderkonten und gesellschaftsrechtlichen Verträgen, ergeben sich aus dem neuen Gesetz auch Gebührenerhöhungen. Die Notarkosten für einen Kaufvertrag werden um ca. 10 bis 15 % steigen. Die neue Regelung gilt für alle Urkunden, für die ab dem 1. August 2013 ein Auftrag erteilt wird. Entscheidend ist...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 31.07.13
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