Volksbank Schermbeck informiert
Maklerprovisionen dürfen ab sofort aufgeteilt werden
Eine wichtige Änderung für Käufer und Verkäufer von Immobilien ist jetzt rechtskräftig geworden – das Bestellerprinzip. Was bei Mietobjekten schon seit längerem bekannt ist, greift ab sofort auch beim Kauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen. Bestellerprinzip bedeutet: Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, zahlt erstmal voll-ständig die gesamte vereinbarte Vermittlungsprovision. Davon darf er dann – gegen den entsprechenden Nachweis – maxial 50 % an den Vertragspartner...