Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“
Die Firma „Analyse und Konzepte“ hat für eine Vielzahl von Kommunen angeblich „schlüssige Konzepte“ im Sinne des Bundessozialgerichts für die Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten erarbeitet. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit Urteil vom 22.09.2009, Az. B 4 AS 18/09 R Auflagen herausgearbeitet, die seitdem als Grundlage für die Bemessung von Wohnkosten zugrunde gelegt werden. Auch das hiesige Jobcenter und der Märkischer Kreis stützen sich seit 2014 auf ein solches Konzept, um die...