VG Arnsberg bestätigt IFG-Rechtsanspruch auf Herausgabe von Dienstanweisungen von Jobcentern
In einem Gerichtsbescheid vom 28.11.2013 (Az.: 7 K 2/13) bestätigt das Verwaltungsgericht Arnsberg durch die vorsitzende Richterin Ströcker, Richterin Dr. Breitwieser und Richter Janßen den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Dienstanweisungen der Jobcenter nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Gericht führt im Bescheid aus: „Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz...