Mobile und stationäre Impfangebote
Maskenpflicht in der Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt
Die befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21. Dezember. Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht...