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Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote müssen eingestellt werden

Ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sieht vor, dass nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden müssen. Restaurants, Gaststätten und Hotels werden in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden. Die Stadt Hagen setzt diesen Erlass mit einer Allgemeinverfügung um, die morgen (17. März) in Kraft tritt und bis zum 19. April 2020 gilt. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind nach dieser...

  • Hagen
  • 16.03.20
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