Ratgeber
Urlaubsärger im Gepäck? Bei Rückkehr läuft Reklamationsfrist
Die ersten Urlauber sind zurück. Enttäuschte Pauschalurlauber, die ihrem Ärger Luft machen und vom Reiseveranstalter einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückfordern oder Schadenersatz verlangen wollen, sollten sofort zu Stift und Papier greifen: „Alle Forderungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich festgelegtem Reiseende beim Veranstalter vorliegen“, rät Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Voraussetzung für eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz etwa wegen...