Ratgeber
Hospizkreis Menden bot Informationsveranstaltung an zur Regelung der letzten Dinge am Lebensende
Vor einem großen interessierten Publikum referierte Manfred Biermann, Richter i.R. am Amtsgericht Menden, über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wenn ein Mensch geistig nicht mehr in der Lage ist seine Wünsche zu äußern, was auch seinen Willen am Lebensende betrifft; dann ist es für ihn von Vorteil, wenn er eine Patientenverfügung erstellt hat. Was wird mit mir, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin, meine Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr äußern kann? Zu...