Politik
Honorarkräfte der Musikschule: GFL setzt sich für Klärung ein
Öffentlich gemacht wurde, dass die Honorarkräfte der Musikschule im Krankheitsfall angabegemäß nicht bezahlt werden. Dies ist nicht unüblich, sofern die Honorarkräfte einen entsprechend höheren Stundensatz erhalten. Mit dieser höheren Bezahlung könnten sie dann den Krankheitsausfall selbst absichern. Wie dies bei der Stadt genau geregelt ist, muss hinterfragt und genau dargelegt werden. Für die GFL ist klar, anerkannte soziale Standards sind bei der Bezahlung von Honorarkräften einzuhalten....