Politik
KKV kritisiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebensgemeinschaften
Diskriminierungsvermeidung heißt nicht Förderung durch Privilegierung Essen/Monheim am Rhein - "Mit Erstaunen nehmen wir den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Kenntnis, dass der ‚Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist’.“ Mit diesen Worten kritisiert der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner, die Entscheidung des BVerfG und unterstützt gleichzeitig...