Ratgeber
Altholzverordnung
Entsorgungsbetrieb nimmt keine Holzzäune mehr an
Aufgrund der geltenden Altholzverordnung kann der Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten auf seinem Wertstoffhof kein Altholz der Gefährdungsklasse A4 (unter anderem Holzzäune) mehr annehmen. Holz ist je nach Art der Vorbehandlung in vier verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Hölzer der Klassen A1 bis A3 sind gar nicht oder nur schwach behandelt. Diese Hölzer darf der EBD weiterhin annehmen und transportieren. Dazu gehören zum Beispiel Möbel aus Holz. Es gibt jedoch auch die Hölzer der...