Ratgeber
Sonderregelungfür Kurzarbeit
Verlängerung bis 30. Juni
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Die Änderung wird noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30....