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Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Hinweis auf das Widerspruchsrecht Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebe-hörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen...

  • Menden (Sauerland)
  • 23.08.11
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