In den Herbstferien gilt in Dortmund eine 3G-Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche
Testnachweis für Hallenbäder nötig
Für Kinder und Jugendliche gelten jetzt zum Start in die Herbstferien neue Regeln, wenn sie an Veranstaltungen oder Ferienangeboten in Dortmund teilnehmen möchten, als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor maximal 48 Stunden negativ getestet wurden. Diese Tests sind für Schüler in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos. Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder...