Kreis behält sich weitere Maßnahmen vor
Landesweite Coronaschutzverordnung gilt auch für den Märkischen Kreis
Die NRW-Landesregierung hat am Freitag eine neue Version der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für den Märkischen Kreis. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind vorerst nicht geplant. Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums gilt für ganz Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet, dass der landesweite 7-Tages-Inzidenz-Wert berücksichtigt wird und die damit einhergehenden, vorsichtigen Öffnungsschritte auch für den Märkischen Kreis in Kraft...