Beschlüsse des Corona-Gipfels
Testpflicht ab Inzidenz 35 für Ungeimpfte
Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen, ab einer Inzidenz von 35. Keine Kostenübernahme für die Tests ab dem 11.10 mehr. Das kann man sagen, sind die Leitsätze der Konferenz. Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Ab einer Inzidenz von über 35, soll es spätestens vom 23. August angeben. Das gilt dann zum Beispiel für Besuche in Krankenhäusern, Heimen, Feste, Sportwettbewerbe, (wie Handball) in Innenräumen. Aber auch für die Innengastronomie,...