Stadtspitze senkt Mietobergrenze
Erneuter Schlag gegen die Ärmsten der Armen
Am 15. Januar machte die Stadtspitze öffentlich, dass sie zum 1.1.2022 die Mietobergrenze für Menschen im Hartz-IV-und Sozialgeld-Bezug gesenkt hat. Begründet wird das formal-bürokratisch mit dem neuen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes NRW. Danach seien die sogenannten kalten Nebenkosten (alles außer Heizung und Warmwasser) im Schnitt um 9 Cent gesunken. Für die Stadtspitze, in der gut abgesicherte Berufspolitiker von CDU, SPD und Grünen den Ton angeben, sind das anscheinend „Peanuts“. Für...