Ratgeber
Fach-Vorträge im Rathaus, Thema: Minijobs
„Das Arbeitsrecht kennt keine geringfügige Beschäftigung, nur Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen“, verblüffte gleich zu Beginn der Informationsveranstaltung die Fachanwältin die Interessierten im Ratssaal der Stadt Wesel. Urlaub, Lohnfortzahlung und Unfallversicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall stehen auch geringfügig Beschäftigen zu. Für die anwesenden Minijobber war vor allem interessant, für welche Branchen Mindestlöhne gelten, welche Rechte Zeitarbeitsfirmen haben und wie viel...