Heckenschnitt

Beiträge zum Thema Heckenschnitt

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
An Hecken und Büschen dürfen ab 1. März nur  Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden.

Schonzeit für Büsche und Hecken / "Quartier" für Insekten und Vögel

Bundesnaturschutzgesetz schützt wild lebende Tiere "Für viele Gartenbesitzer beginnt jetzt wieder die Zeit der Grünpflege." Die Untere Landschaftsbehörde erinnert deshalb zu Beginn der Gartensaison an die gesetzlichen Bestimmungen, die für das Beschneiden von Hecken, anderen Gehölzen und Schilfbeständen gelten. "Das Bundesnaturschutzgesetz ist neu geregelt worden. Die in der Neufassung aufgeführte Regelung für sogenannte gärtnerisch genutzte Grundflächen gilt auch für Haus- und Kleingärten,...

  • Essen-Kettwig
  • 28.02.18
  • 2
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