Hecken

Beiträge zum Thema Hecken

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
3 Bilder

Gehölze dürfen nur bis zum 1. März geschnitten werden. Lebensräume für Tiere erhalten

Der Frühling kommt – und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt,...

  • Marl
  • 17.02.17
  • 2
Natur + Garten
4 Bilder

Gehölze in Marl dürfen nur bis zum ersten März geschnitten werden

Der Frühling kommt – und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt,...

  • Marl
  • 01.03.16
  • 3
Ratgeber

Vom 01. März bis 30. September haben Sträucher und Hecken Schonzeit

Gartenfreunde aufgepasst: Im o.g. Zeitraum besteht eine Schonzeit für Gehölze (und ihre Bewohner). Lediglich in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres ist es erlaubt, Hecken und Gehölze zu beschneiden. Ansonsten ist es lediglich erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen. Diese Maßnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass keine Vögel in der betreffenen Hecke Nester bauen oder schon brüten. Einzelbäume im Hausgarten fallen nicht unter die genannte...

  • Hilden
  • 05.02.13
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