Wie ist es eigentlich um die Presse-und Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Im Grundgesetz heißt es aber auch „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Fragen Sie mal einen HartzIV-Empfänger, ob er das so bestätigen...