Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Pflegebedürftige können Leistungen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung sowie für individuelle Hilfen im Alltag weiterhin abrechnen
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 15. September 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Damit können Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung während der Corona-Pandemie auch weiterhin Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen. Bereits im März 2020 hatte die Landesregierung diese Ausnahmeregelungen mit Befristung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Mit der Entscheidung vom 15. September. 2020 werden...