Hausverwaltung Dortmund

Beiträge zum Thema Hausverwaltung Dortmund

Ratgeber

Interessantes aus dem Bereich WEG: Gemeinschaftseigentum verursacht Schaden am Sondereigentum. Wer trägt die Kosten?

Häufig verursachen Mängel am Gemeinschaftseigentum Schäden am Sondereigentum. Beispiel: Feuchtigkeitsschaden, hervorgerufen durch undichte Dächer oder schadhafte Außenisolierungen. Entstehen solche Schäden, sehen sie sich die Sondereigentümer regelmäßig mit Sanierungskosten und möglicherweise mit Mietausfall aufgrund der von den Mietern geltend gemachten Minderung konfrontiert. Verlangen die Sondereigentümer dann Schadensersatz von der Wohnungseigentümergemeinschaft, erleben sie oft eine böse...

  • Herne
  • 22.07.17
Ratgeber

Interessantes aus dem Bereich Miete: Fristlose Kündigung auch bei älteren Mietrückständen

Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Zeitspanne zwischen Entstehen des Kündigungsgrundes und Ausspruch der fristlosen Kündigung. Ein Vermieter kann auch noch nach mehreren Monaten, nachdem er von den Mietrückständen, fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichthof (BGH) entschieden. Ein Vermieter hatte eine Wohnung vermietet. Die Mieterin blieb die Mieten für drei Monate schuldig. Nach...

  • Herne
  • 15.07.17
Ratgeber

Interessantes aus dem Bereich Miete: Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich

Der BGH hat die fristlose Kündigung eines Mieters bestätigt, dieser hatte seinen neuen Vermieter eine gefälschte Bescheinigung seines früheren Vermieters vorgelegt. Die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung, beim künftigen Vermieter, rechtfertigt eine fristlose Kündigung (BGH VIII ZR 107/13). Entdeckt der neue Vermieter die Fälschung, muss er die fristlose Kündigung sofort aussprechen. Der Mieter hatte auf Verlangen des neuen Vermieters eine Vorvermieterbescheinigung vorgelegt....

  • Herne
  • 01.07.17
Ratgeber

Miete: Betriebskostenabrechnung darf nachträglich korrigiert werden

Interessantes aus dem Bereich Miete: Eine bereits erstellte und verschickte Betriebs- und Heizkostenkostenabrechnung kann nachträglich auch zu Nachteil des Mieters, innerhalb der Jahresfrist, korrigiert werden (BGH VIII ZR 269/09). Eine aus der Abrechnung bereits erteilte Gutschrift kann zurück gebucht werden. Für das vergangene Wirtschaftsjahr hatte der Vermieter ursprünglich ein Guthaben in Höhe von 152,60 Euro errechnet. Bei der Abrechnung hatte er versehentlich 8.200 Liter Heizöl im Wert...

  • Herne
  • 01.05.17
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