Hausverwaltung Dortmund

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Ratgeber

Interessantes aus dem Bereich Miete: Lärmbelästigung: Mieter muss nicht die Ursache kennen

In einem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mietminderung bei Lärmbelästigung durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn der Mieter die Mängel an sich ausführlich beschreibt. Er muss keinesfalls die Ursache der Lärmbelästigung kennen (AZ VIII ZR 1/16). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine fortwährend bestehende Lärmbelästigung durch laute Klopfgeräusche, Möbelrücken und festes Getrampel von der Wohnung über ihm beanstandet und diese sogar mit Lärmprotokollen belegt. Nachdem...

  • Dortmund-Süd
  • 05.08.17
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