aufRECHT e.V. sorgt für verbesserten Sozialdatenschutz im Jobcenter Märkischer Kreis
Als der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert am 22.06.2017 ein Hausverbot für 180 Tage wegen eines Fotos verhängte, schrieb er: "Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben." – Nun ja, eine Hausordnung hat das Jobcenter gar nicht. Das konnte schnell geklärt werden. Dass das Hausverbot rechtswidrig war erfuhr die Geschäftsführung dann später vom Sozialgericht Dortmund per Beschluss S 30 AS 3046/17 ER. neue...