Hausverbot im Jobcenter Märkischer Kreis, Teil 2
Der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Reinhold Quenkert, hat sich einen weiteren Schildbürgerstreich erlaubt und seinen Mitarbeitern damit einen Bärendienst erwiesen. Unter Verweis auf einen Verstoß gegen die Hausordnung des Jobcenter Märkischer Kreis verhängte er ein 18monatiges Hausverbot. Nur wenige Tage und eine IFG-Anfrage später sich heraus, dass das Jobcenter sich nie eine Hausordnung gegeben hat wie z.B. das Jobcenter Leipzig. Nach diesem peinlichen...