Ratgeber
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Hausnotruf zählt / Anschluss fällt unter haushaltsnahe Dienstleistungen
Berlin. Wenn gesundheitlich eingeschränkte Senioren ein Hausnotrufsystem nutzen, dann können sie die Kosten dafür nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2380/19 - unter VI R 14/21 beim Bundesfinanzhof anhängig) Der Fall: Eine ältere Frau lebte alleine und nutzte ein Notrufsystem, mit dem sie im Ernstfall hätte Hilfe herbeirufen können. Die Kosten dafür wollte sie steuerlich...