Hausnotrufsystem nutzen

Beiträge zum Thema Hausnotrufsystem nutzen

Ratgeber
Im Rahmen des 6. Thementages auf dem Brackeler Wochenmarkt stehen Akteure des NetzWerks Aktiv ÄlterWerden im Stadtbezirk Brackel Ratsuchenden zu Fragen des Wohnens zur Verfügung. | Foto: Foto: Diakonisches Werk Dortmund & Lünen
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6. Informationstag auf dem Brackeler Wochenmarkt
Älter werden in den eigenen vier Wänden - Angebote von Service Wohnen, Senioren WGs oder Altenwohnungen

Mit Fragen rund um das Thema Wohnen im Alter beschäftigt sich der sechste Informationstag zur Marktzeit am Donnerstag, 10. August 2023 von 9.00 - ca.13.00 Uhr. Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige und sonstige Interessierte erhalten vom Seniorenbüro Brackel wissenswertes über unterstützendes Wohngeld und den Leistungen der Pflegeversicherungen, die Wohnberatung des Kreuzviertel Vereins informiert über praktische Verbesserungen in der eigenen Wohnung. Über Hausnotrufsysteme beraten...

  • Dortmund-Ost
  • 02.08.23
Ratgeber
Anschluss fällt unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn gesundheitlich eingeschränkte Senioren ein Hausnotrufsystem nutzen, dann können sie die Kosten dafür nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2380/19 - unter VI R 14/21 beim Bundesfinanzhof anhängig) Der Fall: Eine ältere Frau lebte alleine und nutzte ein Notrufsystem, mit dem sie im Ernstfall hätte Hilfe herbeirufen können. Die Kosten dafür wollte sie steuerlich geltend machen. Doch der Fiskus wies darauf hin, das sei nur bei einem Heimaufenthalt möglich und strich den Steuerabzug. Das Urteil: Das Finanzgericht hingegen erkannte das Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung im vorgesehenen Umfang als steuermindernd an. Schließlich werde dadurch eine andere Art der Überwachung/Betreuung von eventuell hilfsbedürftigen Menschen ersetzt. Nun bleibt abzuwarten, wie die höchste finanzgerichtliche Instanz in Deutschland die Sache sieht. Bis dahin kann man Einspruch einlegen, wenn der Notruf vom Finanzamt nicht anerkannt wird.
 | Foto: Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Hausnotruf zählt / Anschluss fällt unter haushaltsnahe Dienstleistungen

Berlin. Wenn gesundheitlich eingeschränkte Senioren ein Hausnotrufsystem nutzen, dann können sie die Kosten dafür nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2380/19 - unter VI R 14/21 beim Bundesfinanzhof anhängig) Der Fall: Eine ältere Frau lebte alleine und nutzte ein Notrufsystem, mit dem sie im Ernstfall hätte Hilfe herbeirufen können. Die Kosten dafür wollte sie steuerlich...

  • Gelsenkirchen
  • 03.01.22
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