Haushaltssicherungskonzept

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Politik

Genehmigung mit Auflagen

Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2011 und das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gelsenkirchen gemäß § 76 Abs 2 GO NRW genehmigt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor. Die Bezirksregierung hat den Konsolidierungszeitraum wird für die Jahre 2011 bis 2021 festgelegt. Die Stadt Gelsenkirchen muss nun im Haushaltssicherungskonzept darstellen, dass mit Hilfe von einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen eine Überschuldung vermieden oder zumindest eine kurzfristig...

  • Gelsenkirchen
  • 03.01.12
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