Bürgermeister unterliegt keiner Neutralitätspflicht
Bürgermeister und Verwaltung unterliegen beim aktuellen Bürgerentscheid zur Zukunft des Karos ausdrücklich keiner Neutralitätspflicht, sondern dürfen auf die möglichen Konsequenzen eines Weiterbestands des Karos in der bisherigen Form hinweisen. Dazu der städtische Rechtsdirektor Dr. Guido Hüpper: „Der Neutralitätsgrundsatz gilt bei einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid ausdrücklich nicht. Laut aktueller Rechtsprechung sind Organe der Gemeinde – dazu gehört natürlich auch der Bürgermeister...