Politik
Schwelmer Haushalt nicht genehmigt
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Schwelm darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 des Haushaltssanierungsplans nicht festgestellt werden kann. Zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit erhält Schwelm nach Rücksprache mit dem NRW-Miniszerium für Inneres und Kommunales letztmalig bis zum 30. Juni 2015 die Gelegenheit, zusätzliche rechtsverbindliche Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2021 zu beschließen. Diese Maßnahmen müssen...