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Ratgeber
Foto: Verbraucherzentrale NRW

Wer zahlt, wenn Halloween-Streiche ins Auge gehen?
Süßes oder Saures im Schadensfall

Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos, Senf oder Zahnpasta an Türklinken, Eierwürfe auf Hauswände: An Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Wenn bei dem Treiben Schäden angerichtet werden, stellt sich die Frage, wer dafür zahlt. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Regelungen gelten und welche Versicherungen einspringen. • Sachbeschädigung am...

  • Wesel
  • 26.10.23
  • 1
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