Wolfgang Schmitz (Unternehmerverband)
Regeln für den Resturlaub beachten - "Lockdown kein Argument"
Am 31. Dezember eines jeden Jahres verfallen in der Regel übrige Urlaubstage. Gerade in diesem Jahr der Corona-Pandemie scheint es aber verlockend, Urlaubstage erst im kommenden Jahr zu nehmen, um zum Beispiel den Skiurlaub nachzuholen, der zurzeit nicht möglich ist. Diesen Hoffnungen versetzt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes und Arbeitsrecht-Experte, einen Dämpfer: „Grundsätzlich gilt: Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.“ Ausnahmen gebe es, wenn...