en-reporter : Ende der Gerichtsferien
Weisungen der Führungsaufsicht sind kein Spaßfaktor – Bewährungsstrafe
Ein junger Hattinger hatte nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis die ihm verbindlich erteilten Weisungen der Führungsaufsicht missachtet. Dafür erhielt er heute vom Strafrichter sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Führungsaufsicht ist eine der im Strafgesetzbuch geregelten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Bereits die Bezeichnung der Maßregel verdeutlicht die beiden Aufgaben, nämlich Führung und Aufsicht. Zum einen soll die Führungsaufsicht die verurteilte Person nach der...