Aufenthaltsrechts, Asyl,Mitgliedsstaat,
Dublin-Abkommen / Verordnung
Regelung des Aufenthaltsrechts in der Europäischen Union ( EU ). Danach müssen Flüchtlinge in dem europäischen Mitgliedstaat um Asyl nachsuchen, d. h. das Verfahren durchlaufen, den sie zuerst betreten haben. Seither sind die Mittelstaaten wie Deutschland oder Österreich nur für Flüchtlinge zuständig, die über den Luftweg einreisen. Benachteiligt werden v. a. die Länder in Südeuropa wie Italien, Spanien, Griechenland und Malta-sie sind das Tor zur EU. Das System ist schon vor 2015 ( der großen...