Bei Krankheit kein Terminzwang zum Personalgespräch
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, 10 AZR 596/159, vom 02.11.2016 hat die 10. Kammer über eine Teilnahmeverpflichtung zu einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit entschieden. tagesschau.de Die Pressemitteilung des BAG Nr. 59/16 vom 04.11.2016 fasst den Tenor der Entscheidung zusammen: Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit „Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht...