JobCenter Essen: "Sonderleistungsteam" für die Erstattung von Fahrtkosten
Ganze dreieinhalb Monate durfte unlängst ein "Kunde" des JobCenters Essen auf die Erstattung seiner Fahrtkosten in Höhe von 5,20 Euro warten. Mit der Bearbeitung seines Antrags wurde letztlich ein "Sonderleistungsteam" betraut. Nachdem der Lesitungsberechtigte zu einer Vorsprache am 26.7.2016 ins JobCenter einbestellt wurde, beantragte er die Erstattung der ihm ierdurch entstandenen Fahrtkosten. Ein Fall, in dem die Rechtslage klar ist, seitdem das Bundesozialgericht bereits 2007 geurteilt...