Teilweise Verfassungswidrigkeit der Sanktionen bei Hartz IV
Jahrelanger Protest gegen das Entrechtungsgesetz zeigt Wirkung!
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über die teilweise verfassungswidrigen Sanktionen bei Hartz IV (über 30% Kürzung des Regelbedarfs nach dem SGB II) ist ein Erfolg der jahrelangen Proteste gegen das Entrechtungsgesetz Hartz IV. Neben mehreren anderen Protestbewegungen ist besonders die bundesweite Montagsdemobewegung hervorzuheben, die sich bereits vor Verabschiedung der Hartz-Gesetze durch die Schröder/Fischer- Regierung gebildet hat. Bis heute gibt es in 70 Städten in...