Sicherheit zuerst
Kreis Unna. Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen soll ab dem 1. April 2013 gesetzlich vorgeschrieben werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. „Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern“, meint NRW-Bauminister Harry K. Voigtsberger. Für Wohnungen im Bestand will der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 festlegen. In NRW liegt die Quote der Rauchmelder-Haushalte in NRW seit langem bei...